Arbeitszeitgesetz: Pausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeit
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt fest, wie lange Beschäftigte höchstens arbeiten dürfen und welche Pausen und Ruhezeiten einzuhalten sind. Wer Arbeitszeiten erfasst, sollte diese Grenzen kennen, denn nur erfasste Zeiten lassen sich auch gegen die gesetzlichen Vorgaben prüfen.
Tägliche Höchstarbeitszeit
Grundsätzlich darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
Pausen
- Bei mehr als sechs bis neun Stunden Arbeit: mindestens 30 Minuten Pause
- Bei mehr als neun Stunden Arbeit: mindestens 45 Minuten Pause
- Die Pause darf in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden
- Länger als sechs Stunden hintereinander ohne Pause zu arbeiten ist nicht zulässig
Diese Vorgaben stehen in § 4 ArbZG.
Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden liegen (§ 5 ArbZG). Für einzelne Branchen sieht das Gesetz Ausnahmen mit Ausgleich vor.
Wie eine digitale Erfassung bei der Einhaltung hilft
Wer Beginn, Pausen und Ende der Arbeitszeit digital erfasst, hat die Grundlage für jede Prüfung. Vaydena Arbeitszeiterfassung enthält eine Compliance-Prüfung, die erfasste Arbeitstage auf Pause nach sechs Stunden, Höchstarbeitszeit und Ruhezeit prüft. So fallen Auffälligkeiten früh auf. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall bleibt beim Arbeitgeber bzw. seiner Rechtsberatung; dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.
Hintergrund zur Erfassungspflicht lesen Sie im Artikel Arbeitszeiterfassung Pflicht, einen Überblick der Möglichkeiten finden Sie unter Funktionen.
Fazit
Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten sind klar geregelt, im Alltag aber leicht zu übersehen. Eine lückenlose digitale Erfassung mit automatischer Prüfung macht Verstöße sichtbar, bevor sie zum Problem werden.
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